oder die Datenplätzchen, die nicht allen schmecken.
Nicht nur für das berühmt-berüchtigte Krümelmonster sind Kekse ein Grundnahrungsmittel, auch in der Webwelt sind digitale Backwerke mittlerweile unverzichtbar. So speichern die Webanbieter kleine Textinformationen mit sogenannten Cookies in den Browsern ab. Vorteil: Man kann das Netz an die Bedürfnisse jedes einzelnen Anwenders anpassen, um ihm seine Arbeit zu erleichtern, wie das Abspeichern von Einstellungen (Preferences), die ein Anwender einmal ausgewählt hat, zum Beispiel die Hintergrundfarbe oder verschiedene Auswahlmöglichkeiten. Nachteil: Die Computerplätzchen können zudem dazu verwendet werden, unser Surfverhalten im Web zu verfolgen. So wird gern aufgezeichnet, welche einzelnen Webseiten wir tagtäglich besuchen. Diese Funktion wird dementsprechend auch von der Werbeindustrie genutzt, die mit den Daten individuelle Benutzerprofile erstellen kann. Das wiederum tangiert den Datenschutz. So wurde Google in den USA neulich für das Umgehen der Datenschutz-Einstellungen bei Apples Safari-Browser belangt. Die Suchmaschine hatte einen Weg gefunden, beim Safari-Browser für iPhone, iPad und PC ohne Zustimmung der User Datenplätzchen zu hinterlassen. Da der Browser-Gigant sein Geld mit der Platzierung von grafischen Werbeanzeigen auf Websites sowie mit Textanzeigen passend zu den Ergebnissen seiner Suchmaschine verdient, ist diese Vorgehensweise sicher fraglich. Fand man in den USA übrigens auch: Der Internetriese zahlt 17 Millionen Dollar (13 Millionen Euro) in einem Vergleich mit den Generalstaatsanwälten zahlreicher US-Bundesstaaten.
Aber wie sieht es in der EU und insbesondere in Deutschland mit den Cookies aus?
Eigentlich ist in der EU alles klar geregelt, denn die 2009 geänderte EU-Richtlinie forderte von den europäischen Mitgliedstaaten, nationale Gesetze zu erlassen, die unter anderem die Nutzung von Cookies betreffen. Unter anderem heißt es in Art. 5 Absatz 3 der Richtlinie:
„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet wird, wenn der betreffende Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er gemäß der Richtlinie 95/46/EG über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann.”
Zusammengefasst: Seit über vier Jahren gibt es eine europäische Richtlinie, nach der Werbe-Cookies nur dann zulässig sind, wenn die User zugestimmt haben. Doch eine bundesweite Umsetzung in deutsches Recht gibt es hierzulande – bisher – noch nicht.
De-media und die Cookies
Solange sich der deutsche Gesetzgeber noch nicht für eine einheitliche Lösung entschieden hat, reagieren selbst unsere Kunden mit der Beauftragung zur Anpassung eher zurückhaltend. De-media recherchiert dieses Thema natürlich auch für unsere Kunden weiter, damit diese auch zukünftig richtlinienkonform und gesetzesgemäß auftreten.
Quellen:
https://www.datenschutzbeauftragter-online.de/eu-datenschutz-cookie-nutzung-webseiten/7576/
https://www.computerwoche.de/a/cookie-richtlinie-in-europa,2518064
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